Sorge tragen zum bischöflich-synodalen System: 145. Session der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz

Bischof Dr. Harald Rein wandte sich zu Beginn der Session an die Synodalen mit der Aufforderung, die kirchliche Identität nicht nur als Theorie, sondern wieder mehr als gelebte Begegnung zu erfahren. Immer öfter würden Entscheidungen, die Sache der Kirchgemeindeversammlungen seien den Kirchenpflegen übertragen, was das bischöflich-synodale System aushöhle. Auch verlören die einzelnen Gemeinden tendenziell das Verständnis für die Einheit des Bistums und konzentrierten sich in Personalfragen, Strukturen und Finanzen auf ihre eigenen Bedürfnisse, was eine gesamtkirchliche Planung gemeinsam mit dem Bischof und dem Synodalrat schwierig mache. Er thematisierte auch das Mitgliederwachstum und die Notwendigkeit, den neu Beigetretenen und deren Integration Sorge zu tragen. Bischof Rein betonte, dass all diese Themen nur dann erfolgreich angegangen werden könnten, wenn die Christkatholische Kirche ihre altkirchliche bischöflich-synodale Konsenskultur überzeugend lebe und nicht nur als Relikt beschwöre.  

Gesamterneuerungswahlen

Bei den gemäss kirchlicher Verfassung alle vier Jahre stattfindenden Gesamterneuerungswahlen wurden alle zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten mit grossem Mehr (wieder-)gewählt.

Im Synodalrat bleibt ein Sitz vakant, da bis jetzt kein geeignetes Mitglied mit juristischem Fachwissen gefunden werden konnte.

Die Zurückgetretenen wurden mit grossem Dank für Ihren zum Teil langjährigen Einsatz  und ihr Engagement verabschiedet.

Plattform Jugend

Mit Interesse folgten die Synodalen den professionellen Ausführungen der Jugendseelsorgerin, Antje Kirchhofer, und der Jugendbetreuerin, Miriam Friedli, über die neu errichtete Plattform Jugend. Die beiden Verantwortlichen erläuterten die ersten Projekte und ihre Pläne für die Zukunft. Im Herbst werden unter anderem eine Reise nach Taize und eine meditative Wanderung nach Assisi organisiert. In der Planungsphase befinden sich gemeindeübergreifende Firm- und Erstkommunionlager und Sommerlager.

Diasporawerk

Nach ausführlichen Diskussionen stimmte die Synode auch dem Antrag des Synodalrates zu, das 1905 ins Leben gerufene Diasporawerk aufzulösen. Für die Gebiete, die keiner Kirchgemeinde angehören, müssen nun zeitgemässe und je nach Kanton unterschiedliche Lösungen der Betreuung gefunden werden. Dabei kommen entweder eine Eingemeindung der Diasporagebiete in die entsprechenden Kirchgemeinden, oder die freiwillige Mitgliedschaft von Christkatholikinnen und Christkatholiken in den zuständigen Kirchgemeinden in Betracht. Weiter muss eine Änderung verschiedener Artikel der Kirchenverfassung geprüft werden, was eine Wahl von in der Diaspora wohnenden Christkatholiken in die Nationalsynode möglich machen soll.

Dieses Geschäft erwies sich als sehr schwierig, da kirchenrechtliche, staatkirchenrechtliche und finanzielle Fragen in einem sehr komplexen Gefüge zu bedenken waren.

 

Bern, den 1. Juni 2013                                             

 

Maja Weyermann

Informationsbeauftragte der Christkatholischen Kirche der Schweiz