Utrechter Union

Deutsch | Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz (IBK)

v.l.n.r: Bischof Dr. Wiktor Wysoczanski (PL), Bischof Dr. Heinz Lederleitner (A), Erzbischof Dr. Joris Vercammen (NL), Bischof Dr. Matthias Ring (D), Bischof Dr. Harald Rein (CH), Bischof Pavel Stransky (CZ), Bischof Dr. Dirk Jan Schoon (NL)

 

 

Die 1889 durch den Zusammenschluss der altkatholischen Bischöfe der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz gegründete Internationale Altkatholische Bischofskonferenz ist das verbindende Organ der Utrechter Union.
Den Vorsitz führt der Erzbischof von Utrecht als Präsident der IBK. Die Bischöfe der Mit-gliedskirchen treffen sich jährlich zu einer Vollversammlung um sich mit den laufenden Ge-schäften zu befassen.
Da die Utrechter Union keine Rechtsgemeinschaft, sondern eine freie Verbindung selbstän-diger altkatholischer Kirchen ist, hat die Bischofskonferenz keine jurisdiktionellen Vollmach-tebn in den einzelnen Ortskirchen, das heisst, sie kann sich nicht in die internen Angelegen-heiten der Ortskirchen einmischen oder Entscheidungen treffen, die von den Ortskirchen nicht mitgetragen werden.

Die wichtigsten Aufgaben der IBK sind:

- die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft innerhalb altkatholischen Kirchen der Utrech-ter Union
- Stellungnahmen in strittigen Fragen des Glaubens und des damit zusammenhängen-den ethischen Verhaltens sowie der Kirchenordnung
- Abgabe von Glaubens- und Grundsatzerklärungen im Namen der Union in bestimm-ten Situationen
- Ordnung der Beziehungen zu anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Entscheidungen über die Aufnahme einer Kirche in die Utrechter Union
- Entscheidung über die Aufnahme eines Bischofs in die IBK

Eine genauere Beschreibung aller Aufgaben findet sich in der Inneren Ordnung des Statuts der Bischofskonferenz

Gemeinschaft von Bischöfen und ihren Kirchen

Da gemäss altkatholischer Ekklesiologie Bischöfe ohne Kirchen und Kirchen ohne Bischöfe nicht denkbar sind, stehen die altkatholischen Kirchen der Utrechter Union über ihre Bischöfe miteinander in Gemeinschaft. Diese sind sozusagen das Bindeglied zwischen der IBK und ihren Ortskirchen.
Ein altkatholischer Bischof repräsentiert also gegenüber den Mitbischöfen in der IBK seine Kirche, und er repräsentiert gegenüber seiner Kirche die Gemeinschaft der Utrechter Union. Das heisst: er bringt in die IBK das ein, was von seiner Kirche her als Gegenstand eines ge-meinsamen altkatholischen Zeugnisses angesichts der Herausforderungen der Zeit und der bleibenden selbstgewählten Aufgaben der altkatholischen Kirchen her in Sicht tritt und um-gekehrt.
So findet ein Austausch statt, der zu gemeinsamen Lösungen und Standpunkten innerhalb der Kirchengemeinschaft führen soll.
Dieses Modell ist natürlich von einer guten Kommunikation auf allen Ebenen abhängig, und dadurch in der Praxis etwas schwieriger zu erreichen als in der Theorie.

Damit wird schon deutlich, dass die IBK nicht allein für die Gemeinschaft der altkatholischen Kirchen untereinander verantwortlich ist. Vielmehr ist jede einzelne Ortskirche mit ihren Strukturen, sind internationale Gremien und die kirchlichen Medien für die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft mitverantwortlich. Grundsätzlich ist niemand von dieser Verantwortung ausgeschlossen.

 


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