UTRECHTER UNION DER ALTKATHOLISCHEN KIRCHEN
UNION OF UTRECHT OF THE OLD CATHOLIC CHURCHES

Die IBK
Grundlagen
Dokumente
Kommissionen

Grundlagen

Statut der in der Utrechter Union vereinigten altkatholischen Bischöfe  

A Präambel
B Die Innere Ordnung

C Die Geschäftsordnung

D Abschliessende Bestimmungen

Anhang

D Abschliessende Bestimmungen 

Art. 1 Dieses „Statut der in der Utrechter Union vereinigten altkatholischen Bischöfe“ ersetzt die „Vereinbarung der in der Utrechter Union vereinigten altkatholischen Bischöfe“ und das „Reglement der Internationalen altkatholischen Bischofskonferenz der Utrechter Union“ vom 12. September 1974, sowie die Ergänzungen von 1983, 1991 und 1994. Es tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Art. 2 Dieses Statut kann gemäss Art. 7 lit. a der Inneren Ordnung verändert werden.

Art. 3 Sowohl der deutsche als auch der englische Text dieses Statuts sind gleichermassen authentisch.

Nachbemerkung:
Im Statut werden grammatikalisch männliche Formen verwendet, die weiblichen werden als miteingeschlossen vorausgesetzt.

Wrocław (Breslau), den 25. Mai 2000
Der Präsident der IBK:
Antonius Jan Glazemaker, Erzbischof von Utrecht

Der Sekretär der IBK:
Hans Gerny, Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz